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| Aktuelles Gebot: | 5101,00 EUR |
| Startgebot: | 3000,00 EUR |
| Anzahl Gebote | 8 anschauen |
| Auktion endet in | Auktion beendet |
| Gestartet am | 24.06.2012 09:50:34 MESZ |
| Endet am | 22.07.2012 20:00:00 MESZ |
| Artikelstandort | 60000 Frankfurt am Main Hessen |
| Bundesland | Hessen (HE) |
| Versandart | Selbstabholung ![]() |
| Status | geschlossen |
| Gewinner | 5101,00 EUR |
| - Luciano |

Diese Auktion ist eine
Versteigerung nach öffentlichem Recht.
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht.
Registriert seit 19.06.2008
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PKW: JAGUAR
Handelsbezeichnung: Limousine
Typ:
Hubraum: 2720 cm3
Farbe: schwarz
Nennleistung: 152 kW
Papiere: keine Papiere vorhanden
Schlüssel: ein Schlüssel mit Funk vorhanden (neu)
Erstzulassung: 03.05.2006
Kilometer: 204096 km
Standzeit: ca. 18 Monate auf Polizeiabstellplatz
Anzahl der Vorhalter: unbekannt
Kraftstoff: Diesel
Feststellungen: Alters- und einsatzbedingte Gebrauchsspuren, Kratzer und Lackbeschädigungen am Fahrzeug, Delle im Kofferraumdeckel, Kofferraumdeckel nicht verschließbar, bisher keine deutsche Zulassung; Leder, NAVI, Automatik, Innenraum leicht verschmutzt, Alu-Felgen, Rostflecken an der Einstiegsleiste,
Kratzer am Kotflügel
Folgende Fehler/Hinweise werden im Display angezeigt:
„ANZ. PARKBR. Nicht möglich“;
„Fuss- u. Park-Bremse Betat“;
„Motorleistung BEGRENZT“
Fahrzeug nicht fahrbereit; Fahrbereit bedeutet: keine Überprüfung von TÜV und ASU, Bremsen , Beleuchtung, Zustand der Reifen, von Fahrgestell- und Aufbau, keine Korrosionsprüfung , keine Prüfung von Kraftstoff- und elektrischen Leitungen.
Für das Fahrzeug wird keinerlei Gewähr übernommen.
Dem Ersteher steht wegen eines Mangels im Recht oder eines Mangels der
Beschaffenheit des Fahrzeuges kein Anspruch auf Gewährleistung zu.
Das Fahrzeug wurde -ggf. nach einer Straftat- polizeirechtlich
sichergestellt oder wegen Verkehrsbehinderung abgeschleppt.
Bei Schwierigkeiten hinsichtlich der Zulassung kann ggf. die Hilfe der jeweiligen
Herstellerfirma oder des Kraftfahrtbundesamtes in Anspruch genommen. Auch
für Schwierigkeiten hinsichtlich der Zulassung wird keine Gewährleistung übernommen.
Fehlende Schlüssel können unter Vorlage des anlässlich der Ersteigerung
ausgehändigten Eigentumsnachweises bei der Herstellerfirma beschafft werden
Die Übergabe und Aushändigung evtl. vorhandener Papiere,
Schlüssel erfolgt durch den Gerichtsvollzieher bei Abholung des Fahrzeuges.
Der Erwerber hat das Fahrzeug auf eigene Rechnung nach Zuschlag,
Zahlung des Meistgebotes auf das Gerichtsvollzieherdienstkonto
innerhalb einer Woche (keine Barzahlung möglich) direkt am Unterstellort
abzuholen, da ansonsten weitere Unterstellkosten zu Lasten des Erwerbers gehen.

War das Auto in Deutschland zugelassen ? MfG Hage
NEIN.
OGV GRENZ
Hallo Herr Grenz, ich kann mir schwer vorstellen, dass ausgerechnet bei Ihnen derart viele Spassbieter auftreten (derzeit gleich 4!!! im Bereich Auto)... werden hier Auktionen künstlich hochgejubelt?
Ich würde Sie gerne dem Kompetenzzentrum Justiz-Auktion NRW bei der Gerneralstaatsanwaltschaft Hamm als externen Berater vorschlagen, offensichtlich verfügen Sie über die Möglichkeiten einer wirksamen Verhinderung von Spaßbietern. Im übrigen ist Ihre Behauptung eine absolute unverschmätheit.
Grenz
Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Frankfurt am Main
haben Sie ein Verkehrsgutachten ? MFG Interessent
Dem Gläubiger liegt ein Kurzgutachten vor. Dies ist aber fehlerhaft und wird daher nicht veröffentlicht bzw. ausgehändigt. Eine erneute Begutachtung wurde nicht durchgeführt.
Grenz
Obergerichtsvollzieher
Besteht die Möglichkeit das Fahrzeug vor Ort anzuschauen? Da das Gutachten nicht veröffentlicht wird und/oder mangehalft ist, ist es notwendig das Fahrzeug in Augenschein zu nehmen vor einem Kauf. MFG Kohnle
danke für die Auskunft, wir melden uns per email MFG Kohnle
Vorkasse
Dienstkonto des Gerichtsvollziehers
Versteigerung nach öffentlichem Recht (Notveräußerung), Ziff. 2 a) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht:
§ 8 Absatz 1der Besonderen Verkaufsbedingungen in Verbindung mit § 806 der Zivilprozessordnung und § 312d Absatz 4 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
0.1968560218811